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Gericht kippt Leinenzwang

Präzedenzfall zur Leinenpflicht in Mönchengladbach

Gericht kippt Leinenzwang

VON INGE SCHNETTLER - zuletzt aktualisiert: 06.02.2010

Mönchengladbach (RP) Zum ersten Mal ist ein Gladbacher freigesprochen worden, der seinen Hund im Park frei laufen ließ. Eine Ordnungswidrigkeit, die mit 35 Euro Bußgeld geahndet wird. Der Mann klagte und bekam Recht.

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Marc M.* ist auf frischer Tat ertappt worden. Als er seinen Hund in einer Parkanlage frei laufen ließ, stellten ihn zwei Vertreter des Kommunalen Ordnungsdienstes. 35 Euro sollte der Hundehalter wegen seines Verstoßes gegen die generelle Leinenpflicht in der Stadt bezahlen.
Dagegen klagte der Mann. Und wurde jetzt höchstrichterlich freigesprochen. Die Begründung der Richterin: Zur artgerechten Hundehaltung gehöre es einfach dazu, den Hund frei laufen zu lassen. Im übrigen sei der Hundehalter weit genug weg von jeder Wohnbebauung gewesen, und sein Tier habe niemanden gefährdet.
"Damit ist ein Präzedenzfall in Mönchengladbach geschaffen worden", sagt Gerd Gröne-Gormanns. "Bisher sind alle Klagen für die Hundehalter negativ ausgegangen." Der Vorsitzende der Hundelobby, in der inzwischen 1500 Mitglieder organisiert sind, hält die flächendeckende Leinenpflicht für einen Skandal. "Es ist einfach unverhältnismäßig und juristisch ganz sicher nicht haltbar, dass die Stadt generell den Freilauf für Hunde unterbindet, dafür aber keine einzige Ausgleichsfläche schafft, auf der der Hund sich einfach einmal frei bewegen kann."

23.02.l0 Quelle: RP Online, Nierrhein Süd; Mönchengladbach Nachrichten

Hundelobby

Interessengemeinschaft der Hundehalter in Mönchengladbach
Ziel ist die Lockerung der Anleinpflicht.
Kontakt Gerd Gröne-Gormanns, Vorsitz und Öffentlichkeitsarbeit, Flachsbleiche 111, % 02161 15120; groene-gormanns@hundelobby-mg.de
Informationen auf der Homepage www.hundelobby-mg.de